Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr Dobitschen Diagramme
Die im Folgenden dargestellten Einsätze dienen ausschließlich der Dokumentation der Arbeit der Feiwilligen Feuerwehr Dobitschen. In keiner Weise sollen dabei Persönlichkeitsrechte in irgend einer Form verletzt werden. Aus diesem Grund sind Kennzeichen und Gesichter weitestgehend unkenntlich gemacht. Ebenso verbieten sich Fotos von Verletzten oder verstorbenen Personen.
Einsatzgeschehen der Feuerwehr Dobitschen 2019
Einsatznummer
13.
Datum / Uhrzeit
So., 21.07.2019 - 05:52 Uhr
Einsatzdauer
0,9 Stunde(n)
Einsatzstichwort
Brand Gartenlaube
Einsatzort
Dobitschen
Klassifikation
Feuer - Mittelbrand
Technik der FF Dobitschen
Löschgruppenfahrzeug (LF8/6)
Kleinalarmfahrzeug (KLAF)
Kräfte der FF Dobitschen
1/2/13/16
Weitere Einsatzkräfte
FF Schmölln (OT Lumpzig):
Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF-W)
Einsatzabbruch
FF Starkenberg (OT Naundorg):
Kleinlöschfahrzeug (KLF-Th.)
Schlauchtransportanhänger (STA)
Einsatzabbruch
Polizeiinspektion Altenburg:
3 Funkstreifenwagen
Einsatzbilder
Einsatzkurzbericht
Die Überdachung einer Laube in einer Kleingartenanlage fing in den frühen Morgenstunden Feuer. Die Kunststoffüberdachung mit den aufliegenden Rohrmatten war dabei bereits vom Innenraum nach Außen durchgebrannt.
Eine direkt angrenzende Koniferenhecke war bei der Feststellung des Brandes durch eine in der Laube übernachtende Person bereits in Mitleidenschaft gezogen. Nur dem geistesgegenwärtigen Handeln und sofort begonnenen Löschmaßnahmen dieser Person (selbst Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr) war es zu verdanken, dass nicht auch das angrenzende Getreidefeld sowie die Laube selbst in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Die Aufgaben der Feuerwehr Dobitschen konnten sich dadurch auf die Restablöschung sowie das Beseitigen weiterer Brandlast beschränken. Zur Brandursache und Schadenhöhe sind durch die Feuerwehr keine Angaben möglich.
Zufahrt zur Einsatzstelle durch parkende Fahrzeuge erschwert
Aus gegebenem Anlass machen wir an dieser Stelle nochmals auf die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufmerksam:
Durch das Parken einiger Fahrzeuge in der engen Zufahrtsgasse zu oben genannter Einsatzstelle wurde ein Anrücken der Feuerwehr erschwert und zeitlich verzögert.
Bitte beachten Sie, dass bei zeitkritischen Einsätzen derartige Zustände Menschen gefährden können! Es muss beim Halten oder Parken eine nach §12 StVO i.V.m. §32 Abs. 1 Nr. 1 StVZO Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 Metern sicher gestellt werden (Quelle: www.verkehrslexikon.de). Das ordnungswidrige Parken mit der Behinderung eines Einsatzfahrzeuges kann mit 65 EUR und einem Punkt im Verkehrseignungsregister in Flensburg geahndet werden (Quelle: www.advocard.de). Neben den rechtlichen Konsequenzen sollte auch an die moralischen Folgen gedacht werden: "Auch Sie könnten dringend auf Hilfe angewiesen sein!"