Forstamt für das Altenburger LandForstamt Weida Der Waldbrandindex und der Graslandfeuerindex wird durch den Deutschen Wetterdienst ermittelt. Im Freistaat Thüringen regelt der §12 des Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -) vom 6. August 1993 deren Auswirkung. | |
Demnach können die zuständigen Forstämter bei Waldbrandwarnstufe 4 und 5 entsprechende Verbote aussprechen.
Waldbrandgefahrenstufen und deren BedeutungWaldbrandgefahrenstufe 1: Sehr geringe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 2: Geringe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 3: Mittlere Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 4: Hohe Gefahr
Waldbrandgefahrenstufe 5: Sehr hohe Gefahr
Unabhängig von der Waldbrandgefahr ist nach § 12 ThürWaldG das Rauchen im Wald einschließlich der Waldwege grundsätzlich und somit ganzjährig verboten. Ausnahmen, wie z. B. das Verbrennen von mit Forstschädlingen befallenem Pflanzenmaterial, müssen bei der zuständigen Behörde beantragt und durch diese genehmigt werden.
GraslandfeuerindexBesonders nach längeren Trockenperioden und hohe Wärmebelastung kann die Gefahr von Vegetationsbränden steigen. Achten Sie deshalb auf sachgerechte Entsorgung von Gläsern und Flaschen und den sorgsamen Umgang mit Zigaretten und offenem Licht. Der Graslandfeuerindex orientiert sich an den Stufen der Waldbrandgefahren.
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